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Allgemeinen Geschäftsbedingungen :


Kurz Elite genannt.


Die Elite, 6020 Innsbruck, Bachlechnerstrasse 33, erbringt ihre Leistungen ausschließlich gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gemäß den jeweilig gültigen Tarifbestimmungen (Elite-Entgeltübersicht).
Mit dem Inkrafttreten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle vorangegangenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit sie noch in Geltung gestanden sind, ihre Wirksamkeit. Durch die Unterfertigung dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ bestätigt der Käufer, dass er in Hinkunft die auf der Rechnung angeführten Waren unter nachfolgenden Bedingungen kaufen wird und erklärt mit seiner Unterschrift ausdrücklich, dass er mit diesen Bedingungen einverstanden ist und diese damit Vertragsinhalt werden.

ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES

Das Vertragsverhältnis zwischen Elite und dem Kunden kommt durch schriftliche Anbotstellung des Kunden unter ausschließlicher Verwendung der von Elite zur Verfügung gestellten und bei den jeweiligen Vertriebspartnern von Elite aufliegenden Formulare (Serviceanträge) und durch Annahme dieses Anbots durch Elite zustande.

Elite kann das Anbot für den jeweiligen Dienst unter Berücksichtigung der dienstesspezifischen Bedingungen ablehnen, insbesondere wenn:

• begründete Zweifel betreffend die Identität des Kunden bestehen;

• begründeter Verdacht des derzeitigen oder zukünftigen Missbrauches
  vorliegt;

• der Kunde minderjährig oder offensichtlich geschäftsunfähig ist und      

  keine schriftliche Genehmigung des gesetzlichen Vertreters vorliegt;

• offene Forderungen gegen den Kunden aus einem früheren oder noch

  aufrechten Vertragsverhältnis

bestehen.

 

Zahlungsbedingungen

Die Rechnungssumme ist binnen 14 Tage netto zu begleichen.
Sämtliche Preise in unserem Programm, auf Preislisten und Angeboten verstehen sich zuzüglich der nach den österreichischen Vorschriften zur Anwendung gelangenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Kaufpreis ist bei Erhalt der Ware beim Kunden fällig.

FÄLLIGKEIT

Periodische Entgelte sind jeweils im Vorhinein fällig. Die entsprechende Rechnungslegung durch Elite kann bis zu drei Monate im Voraus erfolgen.

Leistungsabhängige Einzelentgelte können sofort nach Leistungserbringung durch Rechnungslegung fällig gestellt werden.

Elite wird die Rechnungslegung in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle 3 Monate, vornehmen. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf Einreihung in einen bestimmten Rechnungszyklus besteht nicht.

Fällige Entgelte sind binnen acht Tagen nach Zugang der Rechnung zu bezahlen.

MAHNUNG UND EINBRINGLICHMACHUNG

Bei Zahlungsverzug wird von Elite eine Mahnung versandt. Hierfür werden Mahnspesen gemäß der jeweils gültigen Elite-Entgeltübersicht in Rechnung gestellt, welche sofort fällig werden. Weiteres behält sich Elite das Recht vor, in diesem Fall Verzugszinsen in der Höhe 12%. Elite behält sich ausdrücklich vor, die Einbringlichmachung von Forderungen nach erfolgloser Mahnung an Inkassoinstitute bzw. an Rechtsanwälte zu übergeben. Der in Zahlungsverzug befindliche Kunde ist verpflichtet, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten (Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) nach Maßgabe der jeweils gültigen Tarife zu ersetzen.

BONITÄTSPRÜFUNG

Der Kunde erklärt sein Einverständnis mit einer Überprüfung seiner Bonität durch Anfragen bei behördlich befugten Kreditschutzverbänden, Kreditinstituten und Auskunfteien. Elite behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Bonität des Kunden die zur Verfügung gestellten Dienste gegenüber dem Anbot einzuschränken, beziehungsweise von der Vorlage weiterer Nachweise oder der Erbringung sonstiger Sicherheitsleistungen abhängig zu machen (z.B. Vorliegen einer Bankverbindung in Österreich, etc.) oder ganz abzulehnen. Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine Stammdaten gemäß § 92 (3) Z 3 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG 2000) in den jeweils gültigen Fassungen zum Zwecke der Bonitätsprüfung an die behördlich befugten Kreditschutzverbände und Kreditinstitute übermittelt werden. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

TERMINE UND FRISTEN

Verbindliche Termine der Elite bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich bezeichnet sein.

Die Einhaltung von Leistungs- und Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
Ist die Nichteinhaltung einer Frist für Lieferungen oder Leistungen durch die Elite nachweislich auf Mobilmachung,

Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Feuer, Überschwemmungen und sonstige Unwetter, Stromausfall oder den Eintritt sonstiger, von der BITel nicht zu vertretender unvorhersehbarer Hindernisse zurückzuführen, so wird die Frist angemessen verlängert. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von der Elite nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten.

MÄNGELRÜGE

Qualitative und quantitative Mängel die dem HGB entsprechen sind unverzüglich schriftlich per TeleFax, e-mail oder Brief zu melden. Elite hat mit eigenen Mitteln oder Vertragspartner Sorge zu tragen, die Mängel zu decken. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungspflichten.

HAFTUNG

Elite haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit; diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden. Die Bestimmungen des PHG bleiben unberührt. Weiteres ist gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher iSd KSchG sind, die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, verlorengegangene Daten, mittelbare und Folgeschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter – sofern zwingendes Recht dem nicht entgegensteht – ausgeschlossen und ist eine allfällige Ersatzpflicht für jedes schadenverursachende Ereignis beschränkt. 

KUNDENDATEN, ÄNDERUNGEN

Elite speichert bei Vertragsabschluß folgende vom Kunden angegebenen Daten des Kunden (falls anwendbar):

Firmenname, Firmenbuchnummer, Vorname(n), Familienname, Geschlecht, akademischer Grad, Geburtsdatum, Bankverbindungsdaten (z.B. Bankomatkartennummer, Kontonummer, kontoführendes Kreditinstitut) Adresse, Rechnungsanschrift, Teilnehmernummer(n) und sonstige Kontaktinformationen wie Beruf/Branche, Telefaxnummer und E-Mail Adresse.

Änderungen dieser Daten sind vom Kunden umgehend mitzuteilen. Diese Daten werden nach Beendigung der

Rechtsbeziehung zum Teilnehmer gelöscht, sofern sie nicht noch benötigt werden, um Entgelte zu verrechnen,

Beschwerden zu bearbeiten oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen. 

ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN

Der Kunde ist nur mit Zustimmung von Elite berechtigt, seine Rechte und Pflichten zu übertragen bzw. zu ändern. Vergünstigungen oder sonstige Vorteile, die einem Kunden gewährt wurden, können nicht an einen Dritten

übertragen oder in bar abgelöst werden. Die Elite auferlegten Pflichten können an Dritte mit schuldbefreiender Wirkung übertragen werden, wenn dies mit dem Kunden im einzelnen ausgehandelt ist. Die Einholung einer Zustimmung ist dann nicht erforderlich, wenn die Übertragung durch Elite ohne schuldbefreiende Wirkung erfolgt.

Allfällige Sondervereinbarungen dieses Vertrages bedürfen ausschliesslich der Schriftform.

 

Gerichtsstand

Wir werden keinen Richter brauchen, aber wenn, dann in Innsbruck!
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehende Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist Innsbruck

 

 

Elite

Gross- & Einzelhandel

6020 Innsbruck

Bachlechnerstr. 33, 6020 Innsbruck

UID: ATU54490901 – Fbnr: FN222130m

Tel.: +43 (0)512 273710   Fax: +43 (0)512 273710-30

info@elite-world.com       URL: http:://www.elite-world.com

 

 

 

 

Stand 28.05.2004

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