Allgemeinen
Geschäftsbedingungen :
Kurz Elite genannt.
Die Elite, 6020
Innsbruck, Bachlechnerstrasse 33, erbringt ihre Leistungen
ausschließlich gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gemäß
den jeweilig gültigen Tarifbestimmungen (Elite-Entgeltübersicht).
Mit dem Inkrafttreten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren
alle vorangegangenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit sie noch
in Geltung gestanden sind, ihre Wirksamkeit. Durch die Unterfertigung
dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ bestätigt der Käufer, dass er
in Hinkunft die auf der Rechnung angeführten Waren unter nachfolgenden
Bedingungen kaufen wird und erklärt mit seiner Unterschrift
ausdrücklich, dass er mit diesen Bedingungen einverstanden ist und diese
damit Vertragsinhalt werden.
ZUSTANDEKOMMEN DES
VERTRAGSVERHÄLTNISSES
Das Vertragsverhältnis zwischen Elite und
dem Kunden kommt durch schriftliche Anbotstellung des Kunden unter
ausschließlicher Verwendung der von Elite zur Verfügung gestellten und
bei den jeweiligen Vertriebspartnern von Elite aufliegenden Formulare
(Serviceanträge) und durch Annahme dieses Anbots durch Elite zustande.
Elite kann das
Anbot für den jeweiligen Dienst unter Berücksichtigung der
dienstesspezifischen Bedingungen ablehnen, insbesondere wenn:
•
begründete Zweifel betreffend die Identität des Kunden bestehen;
• begründeter Verdacht des derzeitigen
oder zukünftigen Missbrauches
vorliegt;
• der Kunde minderjährig oder
offensichtlich geschäftsunfähig ist und
keine schriftliche Genehmigung des
gesetzlichen Vertreters vorliegt;
• offene
Forderungen gegen den Kunden aus einem früheren oder noch
aufrechten Vertragsverhältnis
bestehen.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungssumme ist binnen 14 Tage netto zu
begleichen.
Sämtliche Preise in unserem Programm, auf Preislisten und Angeboten
verstehen sich zuzüglich der nach den österreichischen Vorschriften zur
Anwendung gelangenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Kaufpreis ist bei
Erhalt der Ware beim Kunden fällig.
FÄLLIGKEIT
Periodische Entgelte sind jeweils im Vorhinein fällig.
Die entsprechende Rechnungslegung durch Elite kann bis zu drei Monate im
Voraus erfolgen.
Leistungsabhängige Einzelentgelte können sofort nach
Leistungserbringung durch Rechnungslegung fällig gestellt werden.
Elite wird die Rechnungslegung in regelmäßigen Abständen,
mindestens jedoch alle 3 Monate, vornehmen. Ein Rechtsanspruch des
Kunden auf Einreihung in einen bestimmten Rechnungszyklus besteht nicht.
Fällige Entgelte sind binnen acht Tagen nach Zugang der
Rechnung zu bezahlen.
MAHNUNG UND
EINBRINGLICHMACHUNG
Bei Zahlungsverzug wird von Elite eine Mahnung versandt.
Hierfür werden Mahnspesen gemäß der jeweils gültigen
Elite-Entgeltübersicht in Rechnung gestellt, welche sofort fällig
werden. Weiteres behält sich Elite das Recht vor, in diesem Fall
Verzugszinsen in der Höhe 12%. Elite behält sich ausdrücklich vor, die
Einbringlichmachung von Forderungen nach erfolgloser Mahnung an
Inkassoinstitute bzw. an Rechtsanwälte zu übergeben. Der in
Zahlungsverzug befindliche Kunde ist verpflichtet, die zur
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten
(Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) nach Maßgabe der jeweils
gültigen Tarife zu ersetzen.
BONITÄTSPRÜFUNG
Der Kunde erklärt sein Einverständnis mit einer
Überprüfung seiner Bonität durch Anfragen bei behördlich befugten
Kreditschutzverbänden, Kreditinstituten und Auskunfteien. Elite behält
sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Bonität des Kunden die zur
Verfügung gestellten Dienste gegenüber dem Anbot einzuschränken,
beziehungsweise von der Vorlage weiterer Nachweise oder der Erbringung
sonstiger Sicherheitsleistungen abhängig zu machen (z.B. Vorliegen einer
Bankverbindung in Österreich, etc.) oder ganz abzulehnen. Der Kunde
erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine Stammdaten gemäß § 92
(3) Z 3 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) im Rahmen der
Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG 2000) in den jeweils gültigen
Fassungen zum Zwecke der Bonitätsprüfung an die behördlich befugten
Kreditschutzverbände und Kreditinstitute
übermittelt werden. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
TERMINE UND FRISTEN
Verbindliche Termine der Elite bedürfen der Schriftform und müssen als
solche ausdrücklich bezeichnet sein.
Die Einhaltung von Leistungs- und Lieferverpflichtungen setzt die
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden
voraus.
Ist die Nichteinhaltung einer Frist für Lieferungen oder Leistungen
durch die Elite nachweislich auf Mobilmachung,
Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Feuer, Überschwemmungen und
sonstige Unwetter, Stromausfall oder den Eintritt sonstiger, von der
BITel nicht zu vertretender unvorhersehbarer Hindernisse zurückzuführen,
so wird die Frist angemessen verlängert. Dies gilt auch, wenn die
Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind
auch dann von der Elite nicht zu vertreten, wenn sie während eines
bereits vorliegenden Verzugs eintreten.
MÄNGELRÜGE
Qualitative und quantitative Mängel die dem HGB entsprechen sind
unverzüglich schriftlich per TeleFax, e-mail oder Brief zu melden. Elite
hat mit eigenen Mitteln oder Vertragspartner Sorge zu tragen, die Mängel
zu decken. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungspflichten.
HAFTUNG
Elite haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit; diese
Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden. Die Bestimmungen
des PHG bleiben unberührt. Weiteres ist gegenüber Kunden, die nicht
Verbraucher iSd KSchG sind, die Haftung für entgangenen Gewinn,
ausgebliebene Einsparungen, verlorengegangene Daten, mittelbare und
Folgeschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter – sofern zwingendes
Recht dem nicht entgegensteht – ausgeschlossen und ist eine allfällige
Ersatzpflicht für jedes schadenverursachende Ereignis beschränkt.
KUNDENDATEN, ÄNDERUNGEN
Elite speichert bei Vertragsabschluß folgende vom Kunden
angegebenen Daten des Kunden (falls anwendbar):
Firmenname, Firmenbuchnummer, Vorname(n), Familienname,
Geschlecht, akademischer Grad, Geburtsdatum, Bankverbindungsdaten (z.B.
Bankomatkartennummer, Kontonummer, kontoführendes Kreditinstitut)
Adresse, Rechnungsanschrift, Teilnehmernummer(n) und sonstige
Kontaktinformationen wie Beruf/Branche, Telefaxnummer und E-Mail
Adresse.
Änderungen dieser Daten sind vom Kunden umgehend
mitzuteilen. Diese Daten werden nach Beendigung der
Rechtsbeziehung zum Teilnehmer gelöscht, sofern sie nicht
noch benötigt werden, um Entgelte zu verrechnen,
Beschwerden zu bearbeiten oder sonstige gesetzliche
Verpflichtungen zu erfüllen.
ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN
UND PFLICHTEN
Der Kunde ist nur mit Zustimmung von Elite berechtigt,
seine Rechte und Pflichten zu übertragen bzw. zu ändern. Vergünstigungen
oder sonstige Vorteile, die einem Kunden gewährt wurden, können nicht an
einen Dritten
übertragen oder in bar abgelöst werden. Die Elite
auferlegten Pflichten können an Dritte mit schuldbefreiender Wirkung
übertragen werden, wenn dies mit dem Kunden im einzelnen ausgehandelt
ist. Die Einholung einer Zustimmung ist dann nicht erforderlich, wenn
die Übertragung durch Elite ohne schuldbefreiende Wirkung erfolgt.
Allfällige Sondervereinbarungen dieses Vertrages bedürfen
ausschliesslich der Schriftform.
Gerichtsstand
Wir werden keinen
Richter brauchen, aber wenn, dann in Innsbruck!
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis
entstehende Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel-
und Urkundenprozesse ist Innsbruck
Elite
Gross- & Einzelhandel
6020 Innsbruck
Bachlechnerstr. 33,
6020 Innsbruck
UID: ATU54490901 –
Fbnr: FN222130m
Tel.: +43 (0)512
273710 Fax: +43 (0)512 273710-30
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Stand 28.05.2004 |